Seit Oktober 2019 sind wir auch Kooperationspartner der Bildungsförderung Niederösterreich im Programm „NÖ Weiterbildungsscheck„. Das besondere Gewicht dieser Förderung liegt auf der Weiterbildung von Personen ohne formalen Berufsabschluss. Mit dem „NÖ Weiterbildungsscheck“ soll aufbauend auf einer Bildungsplanung die Beteiligung am berufsbezogenen Lernen bedarfsgerecht unterstützt werden. Der Antrag kann online bei der Bildungsförderung Niederösterreich eingereicht werden.

 

Zielgruppe

  1. Folgende Personengruppen werden gefördert
    * ArbeitnehmerInnen mit maximal Pflichtschulabschluss;
    * Personen mit maximal Pflichtschulabschuss, die seit mindestens 1 Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind;
    * ArbeitnehmerInnen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskräfte tätig sind.
  2. Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
  3. Im Vorfeld der Qualifizierungsmaßnahme und vor Antragsstellung muss verpflichtend ein Bildungsplan bei einer anerkannten anbieterneutralen Bildungsberatung erarbeitet werden. (z.B. Netzwerk Bildungsberatung NÖ, Bildungsberatungen von gesetzlichen Interessensvertretungen, Bildungsberatungen mit IBOBB-Zertifizierung). Nähere Informationen dazu unter: bildungsberatung-noe.at/
  4. Die Bildungsmaßnahme muss bei einem/r zertifizierten bzw. anerkannten BildungsträgerIn absolviert werden, der/die mit dem Land Niederösterreich einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat.
  5. Die Qualifizierungsmaßnahme muss der berufsbezogenen Aus- oder Weiterbildung dienen. Gefördert werden weiters Prüfungsgebühren und die Nostrifizierung von beruflichen Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden.
  6. Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist eine mindestens 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss erforderlich.
  7. Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 3.000,– Förderung in Anspruch genommen werden.

Förderhöhe

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der Kurskosten bzw. der Prüfungsgebühr und ist mit maximal € 3.000,- begrenzt.
Die Förderwerberin bzw. der Förderwerber hat jeweils einen Selbstbehalt von 10% und allfällige die maximale Förderung übersteigende Kosten zu tragen.
Förderungen von dritter Seite sind insoweit zu berücksichtigen, als der gesamte Förderbetrag (inklusive des NÖ Weiterbildungsschecks) nicht höher als die nachgewiesenen Kurskosten sein darf.

Nutzen Sie diese attraktive Möglichkeit, im zweiten Bildungsweg zu einem Lehrabschluss zu kommen: Detaillierte Informationen und Onlineantrag auf der Seite der Bildungsförderung Niederösterreich